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Zwingende Prüfung der Verwahrung bei Sexualdelikten an Kindern und urteilsunfähigen Personen

Ich habe am 17. September 2018 die PARLAMENTARISCHE INITIATIVE „Zwingende Prüfung der Verwahrung bei Sexualdelikten an Kindern und urteilsunfähigen Personen“ eingereicht, mit der via Standesinitiative folgende Änderung des Strafgesetzbuches verlangt wird:

 

Art. 56b StGB (neu):

 

«Bei Tätern, die eine strafbare Handlung gegen die sexuelle Integrität an Kindern und urteilsunfähigen Personen begangen haben oder eine solche Handlung versucht haben, muss zwingend eine sachverständige Begutachtung erstellt werden, da eine anhaltende psychische Störung von erheblicher Schwere vermutet wird. Eine Verwahrung ist zwingend zu prüfen.»

 

Begründung:

Die heutige Situation ist unhaltbar. Höchst gefährliche Täter werden als therapierbar eingestuft, oder vielfach wird eine Gefährlichkeit gar nicht abgeklärt. Das Recht der Öffentlichkeit auf Schutz vor gefährlichen Tätern wird nicht gewährleistet. Mit Nachlässigkeit werden höchst gefährliche Personen auf die Gesellschaft losgelassen und insbesondere Kinder und urteilsunfähige Personen werden nicht geschützt vor traumatischen Erlebnissen. Erlebnisse, die diese Personen ein Leben lang verfolgen. Mehrfache Sexualtäter sind nach wenigen Jahren wieder in Freiheit oder erhalten nur eine Geldstrafe oder gar nur eine bedingte Freiheits- oder Geldstrafe.

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