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Kein Mengenrabatt für Sexualdelikte, schwere Vergehen und Verbrechen

Ich habe am 17. September 2018 die PARLAMENTARISCHE INITIATIVE „Kein Mengenrabatt für Sexualdelikte, schwere Vergehen und Verbrechen“ eingereicht, mit der via Standesinitiative die Änderung des Strafgesetzbuches verlangt wird.  Die heutige Situation ist unhaltbar. Die Täter können unzählige Taten begehen und insbesondere aufgrund der Asperation („Mengenrabatt“) gemäss Art. 49 Abs. 1 StGB wird der Täter nur zur Strafe der schwersten Tat mit einer Erhöhung um maximal die Hälfte des Höchstmasses der schwersten Tat verurteilt. Ein Täter kann gemäss jetziger Regelung somit 20 Kinder in ihrer sexuellen und körperlichen Integrität verletzen oder gar umbringen und wird nur für eine Straftat mit einer Erhöhung um maximal die Hälfte des Höchstmasses der angedrohten Strafe bestraft. Diese Mengenrabatt für Strafen ist eines Rechtsstaates nicht würdig. Ausserdem wird selbst dieser reduzierte Strafrahmen nie ausgenutzt.

 

Mit der Standesinitiative beantrage ich folgender neue Norm im Schweizerischen Strafgesetzbuch:

 

Art. 49 Abs. 4 StGB (neu):

 

«Bei Sexualdelikten, schweren Vergehen und Verbrechen kommen die vorhergehenden Absätze 1 bis 3 nicht zum Zuge, jede Tat wird einzeln sanktioniert.

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